Leistung: Beratung

Wir beraten Sie

  • bei allen Fragen zur Verhinderungspflege/Urlaubspflege
  • bei Pflegeeinsätzen die durch die Pflegekasse abverlangt werden
    Grad 1- 3 halbjährlich, Grad 4 und 5 vierteljährlich
  • spezielle Angehörigenberatung für den Umgang mit Demenzerkrankten

Verhinderungs- bzw. Ersatzpflege

SGB XI § 39 Häusliche Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson

Ist eine Pflegeperson wegen Erholungsurlaubs, Krankheit oder aus anderen Gründen an der Pflege gehindert, übernimmt die Pflegekasse die Kosten einer notwendigen Ersatzpflege für längstens vier Wochen je Kalenderjahr. Voraussetzung ist, dass die Pflegeperson den Pflegebedürftigen vor der erstmaligen Verhinderung mindestens sechs Monate in seiner häuslichen Umgebung gepflegt hat.

Die Aufwendungen der Pflegekassen können sich im Kalenderjahr auf bis zu 1.612 € belaufen, wenn die Ersatzpflege durch Pflegepersonen sichergestellt wird, die mit dem Pflegebedürftigen nicht bis zum zweiten Grade verwandt oder verschwägert sind und nicht mit ihm in häuslicher Gemeinschaft leben.

Bei einer Ersatzpflege durch Pflegepersonen, die mit dem Pflegebedürftigen bis zum zweiten Grade verwandt oder verschwägert sind oder mit ihm in häuslicher Gemeinschaft leben, dürfen die Aufwendungen der Pflegekasse regelmäßig den Betrag des Pflegegeldes nach § 37 Abs. 1 nicht überschreiten, es sei denn, die Ersatzpflege wird erwerbsmäßig ausgeübt; in diesen Fällen findet der Leistungsbetrag nach Satz 3 Anwendung. Bei Bezug der Leistung in Höhe des Pflegegeldes für eine Ersatzpflege durch Pflegepersonen, die mit dem Pflegebedürftigen bis zum zweiten Grade verwandt oder verschwägert sind oder mit ihm in häuslicher Gemeinschaft leben, können von der Pflegekasse auf Nachweis notwendige Aufwendungen, die der Pflegeperson im Zusammenhang mit der Ersatzpflege entstanden sind, übernommen werden. Die Aufwendungen der Pflegekasse nach den Sätzen 4 und 5 dürfen zusammen den in Satz 3 genannten Betrag nicht übersteigen.

Pflegeeinsatz

SGB XI § 37 Abs. 3

Um die Qualität der häuslichen Pflege sicherzustellen, muss bei Pflegegeldbeziehern in regelmäßigen Abständen eine Vertrags-Pflegeeinrichtung vorbeischauen. Wir beraten und unterstützen Sie – damit sich Fehler in der häuslichen Pflege vermeiden lassen. Die Kosten für den Beratungseinsatz übernimmt Ihre Pflegekasse.
Vereinbaren Sie einen Termin mit uns!

Pflegeberatung

Die Kosten für Pflegeberatungskurse werden meisten Pflegekassen übernommen. In unserer Pflegeberatung stehen Sie und Ihre Fragen im Mittelpunkt. Folgende Themen stehen zur Debatte und werden mit Materialien sowie Übungen veranschaulicht:

  1. Wie finanziere ich Pflege und Pflegemittel?
  2. Individuelle Körperpflege
    • Waschen und Kleiden(Bett, Stuhl, Wanne) unter Berücksichtigung meiner eigenen Gesundheit
    • Welche Entlastungsmöglichkeiten gibt es (wie trage ich, wie hebe ich, wie führe ich)?
    • Welche Möglichkeiten gibt es den Pflegebedürftigen zu motivieren, eigene Handlungen zu übernehmen?
  3. Inkontinenz
    • Scham und Ekel
    • Hilfsmittel
  4. Kontakturen
    • Was sind Kontrakturen, wie entstehen diese?
    • Welche Hilfsmittel zur Mobilisierung gibt es?
  5. Sturzgefahren und Hilfsmittel
  6. Dekubitus
    • Prävention
    • Was ist zu tun, wenn der Angehörige einen Dekubitus hat?
  7. Schmerzen
    • Erkennen von Schmerzen und der Umgang damit
  8. Ernährung
    • Kalorienbedarf
    • Mangelernährung
    • Dehydrationsprophylaxe